Privatpilotenausbildung auf der Hughes 269
Ausbildung zum Privathubschrauberpiloten / zur Privathubschrauberpilotin PPL(H)
1. Folgende Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein:
- Mindestalter: 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung - 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Liste der anerkannten flugmedizinischen Zentren / Fliegerärzte)
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Behördenführungszeugnis Belegart -O- muss beantragt sein
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Antragsformular)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren (kann vor Beginn der Ausbildung in unserer Schule abgegeben werden)
- Identitätsnachweis durch Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in deutscher Sprache BZF II (kann während der Ausbildung in unserer Schule erworben werden)
2. Inhalt der Ausbildung
Die Theorieausbildung umfasst mindestens 90 Unterrichtsstunden in den Fachgebieten
- Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren
- Navigation
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und --planung
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Betriebliche Verfahren
- Menschliches Leistungsvermögen
- Falls noch kein Sprechfunkzeugnis erworben wurde, kommt die Ausbildung im Sprechfunkverkehr hinzu.
- Flugausbildung
- Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden.
3. Prüfung
Die theoretische Prüfung erfolgt bei der Landesluftfahrtbehörde. Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FE(H) (Prüferliste) ab.
4. Ausbildungsdauer
Die theoretische Ausbildung erfolgt in einem geschlossenen Lehrgang an 6 Wochenenden von freitags 13.00 Uhr bis sonntags 15.00 Uhr. Die Mindestteilnehmerzahl für geschlossene Lehrgänge beträgt 2-4 Teilnehmer.
Eine Einzelausbildung mit individuell vereinbarten Ausbildungsterminen ist ebenfalls möglich.
Die praktische Ausbildung erfolgt von montags bis samstags zu individuell vereinbarten Terminen. Die Gesamtdauer der Ausbildung ist abhängig von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit. Empfohlen wird eine Ausbildungsdauer von ca. 2-8 Monaten.
5. Umfang und Gültigkeit der PPL(H)
Die
Lizenz berechtigt als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf
Hubschraubern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage tätig zu sein.
Die Gültigkeit der PPL(H) richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2.
Diese beträgt:
- 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- danach 12 Monate
Die
in der Lizenz enthaltene Musterberechtigung gilt 12 Monate. Sie wird
verlängert durch den Nachweis von 2 Flugstunden als verantwortlicher
Pilot auf dem Muster im Gültigkeitszeitraum und durch einen
Überprüfungsflug mit einem Prüfer für Musterberechtigungen TRE(H) vor
Ablauf der Gültigkeit.
6. Ausbildungserleichterungen
Für Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten für Flugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Leichthubschrauber, Segelflugzeuge oder Motorsegler.
Bei der o.g.
Gruppe kann sich die praktische Ausbildung um bis zu 10% der gesamten
Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch um
nicht mehr als 10 Stunden reduzieren.
Die theoretische Ausbildung kann auf die Fachgebiete:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und --planung
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
mit reduziert werden.
7. Ausbildungskosten
Bei Verwendung des Hubschraubertyps Hughes 269 bieten wir die PPL(H) Ausbildung folgendermaßen an:
- Im geschlossenen Lehrgang
- Als Einzelausbildung


